Persönliche und fachliche Weiterentwicklung gewinnt für Mitarbeiter*innen immer mehr an Bedeutung. „Exzellente Arbeitgeber“ unterstützen entsprechende Angebote und schaffen Freiraum für die Fortbildung.
Ihr Weg zum „Exzellenten Arbeitgeber“.
Der Ablauf des Wettbewerbs für unsere Besten.
Was macht Arbeitgeber zu „Exzellenten Arbeitgebern“?
Ganz einfach: Um als „Exzellenter Arbeitgeber“ ausgezeichnet zu werden, müssen Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein hervorragendes Arbeitsumfeld bieten. Ob dies so ist, ermitteln wir mithilfe einer Online-Befragung, deren Ergebnisse anschließend anhand wissenschaftlicher Kriterien analysiert und bewertet werden.
Erfüllen oder übertreffen Sie die hohen Standards, die wir gemeinsam mit den renommierten Personal- und Organisationsexperten der PAON GmbH definiert haben, haben Sie sich die Auszeichnung „Exzellenter Arbeitgeber“ redlich verdient.
Selbstverständlich spielen zahlreiche Faktoren, wie zum Beispiel die Größe und Struktur Ihrer Steuerkanzlei bzw. Ihres Steuerbüros, eine wichtige Rolle bei der Bewertung der Arbeitsbedingungen. Hier einige wichtige Kriterien, mit denen „Exzellente Arbeitgeber“ bei ihren Mitarbeiter*innen und in unserem Wettbewerb punkten:
In 3 Schritten zum „Exzellenten Arbeitgeber“
Online- Befragung
Die Online-Befragung ist das Herzstück des Wettbewerbs „Exzellenter Arbeitgeber“. Die Online-Befragung wird durch einen Verantwortlichen – beispielsweise Geschäftsführung oder Personalleitung – absolviert. Und anschließend mithilfe der Mitarbeiter*innen verifiziert. So stellen wir den Wettbewerb sowie das Qualitätssiegel auf eine solide Basis und gleichzeitig sicher, dass alle getroffenen Angaben objektiven Überprüfungen standhalten.
Befragungsdimensionen – Inhalte der Umfrage
Eine klare Kanzlei-Strategie bildet die inhaltliche Grundlage für eine Arbeitgebermarke, die die Kanzlei am Arbeitsmarkt aktiv positioniert. Daher erfolgt dazu eine Bestandsaufnahme zur strategischen Ausrichtung der Kanzlei sowie zur Kanzlei-Kultur und dem Umgang mit Veränderungen.
Digitale Technologien entwickeln sich stetig weiter und finden in unterschiedlicher Geschwindigkeit Eingang in die Kanzleipraxis. Dabei verändern sich nicht nur die Tätigkeiten, sondern auch die Art und Weise, wie Beschäftigte in den Kanzleien intern als auch mit Mandant*innen zusammenarbeiten. In diesem Zusammenhang werden neben dem Digitalen Arbeiten auch die Nutzung von Künstlicher Intelligenz sowie die Mandantenzentrierung der Kanzlei betrachtet.
Damit die Mitarbeiter*innen einen hohen persönlichen Beitrag für die Kanzlei leisten können und eine Bindung gestärkt wird, sind transparente und effiziente Arbeitsabläufe (inkl. Zuständigkeiten) ein wichtiger Erfolgsfaktor. Daher liegt in diesem Handlungsfeld neben dem internen Qualitätsmanagement der Focus auf der Arbeitsgestaltung und der Gestaltung des Personaleinsatzes.
In Zeiten knapper werdender Ressourcen kommt einem nachhaltigen Wirtschaften als auch der bewussten Sicherung der eigenen Ressourcen eine immer wichtigere Bedeutung zu. Daher betrachten wir in diesem Handlungsfeld den aktiven Umgang mit dem Gesundheitsschutz, der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie das Vorgehen zur sozialen Nachhaltigkeit.
Systematische Personalplanung ist eine wichtige Voraussetzung, um die notwendigen und passenden Personalmarketing- bzw. Personalgewinnungsmaßnahmen für die eigene Kanzlei gezielt angehen zu können. Im Focus dieses Handlungsfeldes stehen daher die Aktivitäten zur kurz- und mittelfristigen Personalplanung, das Wissens-Management als auch das Nachfolgemanagement der Kanzlei.
Ein Kernziel des Arbeitgebersiegels ist die Unterstützung zur Gewinnung von neuen Mitarbeiter*innen als auch die aktive Bindung. Dazu bedarf es eines guten Personalmarketings, das der Kanzlei eine ausreichende Differenzierung am Arbeitsmarkt ermöglicht. Dazu erfolgt im Rahmen der Online-Befragung eine Bestandsaufnahme zur eigenen Arbeitgebermarke, der Positionierung als Arbeitgeber und zu den Aktivitäten im internen/externen Personalmarketing.
Zur Sicherung der Zukunft der Kanzlei ist eine erfolgreiche Personalgewinnung unerlässlich. Dazu bedarf es des Wissens und der Anwendung unterschiedlicher Instrumente und Methoden in der Kanzlei, die neben den Rekrutierungswegen und dem Vorgehen zur Personalauswahl in diesem Handlungsfeld betrachtet werden.
Mit Blick auf die demografische Entwicklung kommt einer kontinuierlichen Personalentwicklung eine zentrale Rolle für die Zukunfts- bzw. Wettbewerbsfähigkeit der Kanzlei zu. Die zentralen Aspekte Nachwuchsgewinnung, Qualifizierung sowie Mitarbeiter- und Führungskräfteentwicklung stehen hierbei im Focus dieses Handlungsfeldes.
Aufgrund der Wettbewerbssituation wird eine erfolgreiche Personalbindung ein immer wichtigerer Erfolgsfaktor. Zentrale Aspekte bilden dabei Partizipation/Motivation, Personalführung und Vergütung, die in diesem Handlungsfeld hinsichtlich der Umsetzung näher betrachtet werden.
Anonymisierte Auswertung
Die Auswertung der Online-Befragung anhand eines definierten Kriterienkatalogs in 8 Handlungsfelder. Dabei werden neben Personal-Themen wie Gewinnung, Bindung und Entwicklung von Mitarbeiter*innen auch Bereiche wie Digitalisierung und Arbeitsorganisation analysiert. Die gesamten Ergebnisse werden vollkommen anonymisiert allen Teilnehmenden zur Verfügung gestellt. Ergänzend dazu erhalten die Teilnehmer*innen ja nach gewähltem Auszeichnungspaket individuell weitergehende Auswertungen sowie konkrete Empfehlungen, wie die Exzellenz in den einzelnen Handlungsfelder noch weiter gesteigert werden kann.
Auszeichnung der Kanzleien
Sie haben sich das Qualitätssiegel „Exzellenter Arbeitgeber“ gesichert? Ausgezeichnet! Dann können Sie dieses auf vielfältige Art nutzen, um plakativ auf Ihre Steuerkanzlei bzw. Ihr Steuerbüro mit all seinen Vorzügen für Ihre (zukünftigen) Mitarbeiter*innen aufmerksam zu machen.
Je nach gewähltem Auszeichnungspaket können Sie das Siegel zum Beispiel auf Ihrer Webseite und Ihrer Geschäftsausstattung einsetzen, in den sozialen Netzwerken damit werben, es als Anlass für PR-Berichterstattung nutzen oder Stellanzeigen on- und offline damit veredeln.
Exzellente Auszeichnungs- pakete
Damit Sie genau in dem Umfang von der Auszeichnung „Exzellente Arbeitgeber“ profitieren können, die zu Ihnen und Ihrer Steuerkanzlei bzw. Ihrem Steuerbüro passt, können Sie zwischen drei hochwertigen Auszeichnungspaketen wählen. So können Sie sichergehen, dass Sie nur die Leistungen bezahlen, die Sie auch in Anspruch nehmen möchten.
Sollten Sie die Qualifikation für die Auszeichnung „Exzellenter Arbeitgeber“ nicht meistern, erhalten Sie konkrete Handlungsempfehlungen, in welchen Bereichen Optimierungspotenzial besteht. Erhalten Sie das Arbeitgebersiegel nicht, erhalten Sie einen Seminargutschein für ein "Attraktiver Arbeitgeber"-Seminar!
Die verbindliche Buchung Ihres gewünschten Auszeichnungspakets erfolgt im Rahmen der Online-Befragung.